Landtag verabschiedet Neues Dienstrecht

In seiner Sitzung am 14.07.2010 verabschiedete der Bay. Landtag das Neue Dienstrecht, das nun zum 1.1.11 in Kraft tritt. Dabei hing dieses Gesetz Mitte Juni noch einmal am berühmten seidenen Faden. Insbesondere der Haushaltsexperte Georg Winter wollte im Haushaltsausschuss die Reform um eins bis zwei Jahre wegen der äußerst schwierigen finanzpolitischen Lage des Freistaates verschoben haben. Nach Darstellung der Süddeutschen Zeitung waren sich die Finanzexperten von CSU und FDP über die Verschiebung bereits einig. Doch Ministerpräsident Horst Seehofer bereitete dem Vorhaben ein rasches Ende. Dies geschah, obwohl er z.B. in der SZ dafür eine kräftige Medienschelte einstecken musste. In einem Kommentar sprach die Zeitung gar von „Riskanter Klientelpolitik" und von einem „Luxuspaket für die Bayerischen Beamten". Ein Vergleich mit der „umstrittenen Mehrwertsteuerreduzierung für Hoteliers" wurde hergestellt.

Beim Hauptausschuss des Bay. Beamtenbundes am 17.6. sprachen sich dann alle im Bay. Landtag vertretenen Parteien für die Umsetzung des Neuen Dienstrechts aus. 

Kurzkommentar: Die Lehrerschaft darf sich in diesem Fall beim Stehvermögen des Ministerpräsidenten bedanken, dass er trotz schwieriger Haushaltslage an der Umsetzung des Neuen Dienstrechts festhält. Damit war die Diskussion rasch vom Tisch. Die Süddeutsche Zeitung hingegen irrt. Bei der Umsetzung des Neuen Dienstrechtes handelt es sich nämlich nicht um „Klientelpolitik", sondern um eine angemessene Honorierung der Beschäftigten durch den Dienstherrn für eine erbrachte Leistung, die seit Jahrzehnten zugesagt ist. Darüber hinaus werden Benachteiligungen der Staatsdiener durch Ex-Ministerpräsident Edmund Stoiber (z.B. Einführung der 42-Stunden-Woche) wieder rückgängig gemacht. Was für alle Beschäftigtengruppen der Republik geltendes Recht ist, darf auch den Beamten nicht vorbehalten werden. Schließlich kann man auch die Beschäftigten nicht für die Fehler bestrafen, die im Zusammenhang mit der Bayern-LB passierten.  

Zum 1.1.11 und zum 1.8.2010 (= Vorziehen derjenigen, die zum 31.7.2012 in den Ruhestand eintreten, damit die Beförderung noch pensionswirksam wird) werden damit weitere Kolleginnen und Kollegen nach A12 + ½ (= Zulage von 208,47 €) befördert. Die Voraussetzungen für die Beförderungen sind noch nicht bekannt. Man erwartet aber eine Bekanntgabe noch bis zum Ende des Schuljahres. Wir werden diese Richtlinien auf unserer Homepage unter www.mittelfranken.bllv.de ð Politik ð Neues Dienstrecht ð Sonder-Info veröffentlichen. 

Ausschlaggebend für die Beförderung ist die Anlassbeurteilung 2009. Bei der nächsten Beförderungsrunde nach dem 1.1.11 (genauer Zeitpunkt ist noch nicht bekannt) wird dann auch auf die Beurteilung vom 31.12.2010 abgestellt. Angerechnet werden alle Dienstzeiten ab dem Wegfall der Bezeichnung z.A. Dabei werden mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigungen voll angerechnet, unterhälftige Beschäftigungen werden anteilsmäßig zur hälftigen Beschäftigung angerechnet.

Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld kein Rechtsmissbrauch

Der Wechsel der Lohnsteuerklasse mit dem Ziel, höheres Elterngeld zu erhalten, ist nicht rechtsmissbräuchlich. Vor dem Bundessozialgericht waren zwei Verfahren anhängig, bei denen die verheirateten Klägerinnen während der jeweiligen Schwangerschaft die Lohnsteuerklasse wechselten, um ein höheres Elterngeld zu erhalten. Damit besteht diesbezüglich Rechtsklarheit.

Versorgung nach Teilzeit oder Beurlaubung teilweise rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25.03.2010 entschieden, dass die zum 1.7.1997 eingeführte Regelung nicht mehr angewendet werden darf, nach der bei Teilzeit oder Beurlaubung Ausbildungszeiten bei Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten nur anteilig (Quotelung) berücksichtigt werden. Eine Quotelung der Ausbildungszeiten erfolgte in allen Fällen bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung nach dem 30.7.1997. Sie erfolgte auch nur bei einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres.
Die Neufestsetzung der Bezüge bei einer Ruhestandsversetzung nach dem 25.03.2010 erfolgt entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. In diesen Fällen muss also nichts unternommen werden. Auf Initiative des Bayerischen Beamtenbundes als Dachorganisation des BLLV konnte beim Finanzministerium auch für Betroffene mit bereits rechtskräftigen Bescheiden eine Korrekturmöglichkeit erreicht werden, was rechtlich nicht zwingend gewesen wäre.
Betroffene, bei denen im Rahmen der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit wegen Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung eine Quotelung vorgenommen worden ist (Kürzungsfaktor!) und deren Versorgungsfestsetzungsbescheide bereits bestandskräftig geworden sind, müssen sich an das Landesamt für Finanzen wenden und einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Auch diese Bescheide werden dann auf Antrag für die Zukunft zurückgenommen und ohne Berücksichtigung der Quotelung neu festgesetzt. Die Neufestsetzung erfolgt ab dem Monat der Antragstellung  

Blauer Lehrerkalender bei Ehepartnern

Vor kurzem erhielten alle Mitglieder per Post zusammen mit der Bayerischen Schule die blauen Lehrerkalender. Da häufig Ehepartner, die beide Mitglied sind, nur einmal die BLLV-Zeitung erhalten, bekamen sie auch nur einmal den Lehrerkalender. Sollten Sie ein zweites Exemplar des Kalenders benötigen, so schicken Sie uns bitte eine kurze Mail unter vorsitzender@mittelfranken.bllv.de mit Angabe Ihrer Adresse. Wir werden Ihnen selbstverständlich kostenlos einen weiteren Kalender zusenden.


Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband e. V. | Kreisverband Fürth-Stadt